Nachteilsausgleiche

Nachteilsausgleiche können sowohl für die Organisation und Durchführung des Studiums, als auch für Prüfungen und Leistungsnachweise beantragt werden (siehe Informationsseiten des Servicezentrums Inklusion). Sie bieten Studierenden mit chronischen psychischen oder körperlichen Erkrankungen die Möglichkeit, Aspekte der Studienorganisation oder der Prüfungsbedingungen an die eigenen individuellen Bedürfnisse anzupassen. Bei einer diagnostizierten Lese-Rechtschreibschwäche oder Prüfungsangst könnte man z. B. eine Verlängerung der Prüfungszeit zu beantragen. Das Verfahren ist sehr individuell und kann von Fall zu Fall variieren. Daher ist dringend zu empfehlen, vor der Beantragung ein Beratungsgespräch im Servicezentrum Inklusion in Anspruch zu nehmen. Dort kann zum einen ein möglicher Anspruch auf Nachteilsausgleich in Ihrem individuellen Fall besprochen werden und zum anderen erhalten Sie wichtige Informationen und Unterstützung zur Antragsstellung.

Was kann mir eine Beratung bringen?

Eine Beratung kann auf ganz verschiedene, individuelle Art hilfreich sein. Sie kann… Entzerren: Häufig ist man in schwierigen Lebensphasen in seinem eigenen „Kopfkino“ gefangen. Im Gespräch mit einer neutralen Person…
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